Ein Bundesgesetz unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie

Ein Bundesgesetz unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie

Ein Bundesgesetz unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Arbeitsschutzkontrollgesetz geht weit über das am 20. Mai 2020 in den Eckpunkten formulierte Maßnahmenpaket hinaus, ohne dass hierdurch der Arbeitnehmerschutz verbessert wird.

„Das Gesetz macht weitreichende Vorgaben zur Struktur von Unternehmen und Konzernen in der Fleischwirtschaft und greift massiv in die verfassungsrechtlich geschützte Entscheidungs- und Betätigungsfreiheit des Unternehmers ein“, kritisiert Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft e.V. Diese massiven Einschränkungen ausschließlich in einer Branche sind nicht nachvollziehbar. Die normierten Verbote sind klar verfassungs- und europarechtswidrig.

Das Gesetz definiert erstmalig den Begriff des „Inhabers“ und geht so weit, dass sämtliche unternehmensübergreifende Kooperationen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung verboten sein sollen, wenn sie aufeinander abgestimmt sind. „Solch ein Kooperationsverbot ist unbestimmt, gravierend und ungerechtfertigt. Durch ein Verbot werden keine Regelungen des Arbeitnehmerschutzes, sondern Vorgaben der Arbeitsorganisation gemacht, wie sie weitgehender nicht vorstellbar sind.“

„Die Konsequenzen sind massiv, denn die Fleischwirtschaft ist auf die eng verzahnte Zusammenarbeit verschiedener, oftmals in einem Konzern verbundener Unternehmen angewiesen: Bei der Wurstherstellung etwa ist es – international – üblich, dass das eine Unternehmen aus der Rohware die fertige Wurst herstellt, ein anderes aber die Portionierung und Verpackung und ggf. auch die weitere Logistik übernimmt. Das muss eng aufeinander abgestimmt und in räumlicher Nähe erfolgen. Es ist nicht ersichtlich“, so Alemić weiter, „warum diese Produktionsketten zwingend in der Hand eines Unternehmens liegen müssen.“ Gerade im Bereich der Fleischveredelung sind die Einschränkungen absurd. Diese war zu keinem Zeitpunkt von der Corona-Pandemie betroffen.

Das Verbot von jeglicher Leiharbeit ist unangemessen und ohne Grund. „Fehlt die notwendige Flexibilität, um saisonale Spitzen aufzufangen, ist die Branche gezwungen, Lösungen zu finden. Ein Abwandern der Produktion ins Ausland wird die Folge sein, was maßgeblich auch die Urproduktion beeinflussen wird. Dies wiederum wird erhebliche Auswirkungen auf den ländlichen Raum, insbesondere im Tierland Niedersachsen, haben“, so Alemić. „Der Arbeitnehmerschutz steht dem Fortbestand der Leiharbeit nicht entgegen, und daher muss Leiharbeit weiterhin möglich bleiben, zumindest wo es um den Ausgleich saisonaler Schwankungen geht.“

Ein Tarifvertrag, der wichtige im Gesetz adressierte Maßnahmen regelt und allgemeinverbindlichen erklärt wird, wäre die bessere Lösung als das Gesetz. Ein solcher Tarifvertrag wäre das effektive Mittel, um Schlupflöcher für schwarze Schafe zu schließen. „Damit wäre auch die Sozialpartnerschaft gestärkt und die Chance ermöglicht, die Branche nachhaltig über die Zeit zu sichern und die getroffenen Regelungen konstruktiv weiter zu entwickeln“.

 

Hannover, 29.07.2020

PE 07-20

 Verband der Ernährungswirtschaft e.V.

Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt

RA Vehid Alemić

Hauptgeschäftsführer

 

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