Kein Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft
Zu Beginn des Jahres 2018 hatten die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie mit der Gewerkschaft NGG einen neuen Mindestlohntarifvertrag für die deutsche Fleischwirtschaft vereinbart. Der Mindestlohn sollte von 8,75 € auf 9,00 € angehoben werden. Zusätzlich war vereinbart, allen Arbeitnehmern für die Vergütung von Umkleidezeiten eine monatliche Pauschale von 30,00 € zu zahlen.
Für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ist es notwendig, dass dieser durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wird. Nur dann gilt er auch für alle Unternehmen und Arbeitnehmer in der deutschen Fleischwirtschaft.
In mehreren Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, so Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft, hat sich aber herausgestellt, dass das Ministerium nicht bereit ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Grund hierfür ist, dass das Ministerium in Einzelfällen eine Unterschreitung des Mindestlohns durch die vereinbarte Pauschale befürchtet. Dieses ist, so Andritzky, aber ausdrücklich im Tarifvertrag ausgeschlossen worden. Die Gründe des Ministeriums überzeugen daher nicht.
Der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses der deutschen Fleischwirtschaft, Theo Egbers, äußert seine Enttäuschung. Die Fleischwirtschaft steht zu tariflichen Mindestbedingungen und hat das durch den Tarifabschluss zum Ausdruck gebracht. Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, wie vergütungsrechtliche Fragen zu klären sind. Dieses gehört zur verfassungsrechtlichen Kompetenz von Tarifvertragsparteien.
Hannover, 27.08.2018
PE 2-18
Verband der Ernährungswirtschaft e.V.
Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt
RA E. Michael Andritzky
Hauptgeschäftsführer
Für Rückfragen steht Ihnen E. Michael Andritzky, Verband der Ernährungswirtschaft e.V. gerne zur Verfügung.
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