Fleischwirtschaft: Arbeitgeber für verbindlichen Mindestlohn!

Fleischwirtschaft: Arbeitgeber für verbindlichen Mindestlohn!

Nicht die Fleischwirtschaft, sondern der Niedersächsische Wirtschaftsminister hat die Gespräche über die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft am 27.6.2013 scheitern lassen. Die Unternehmen der Schlachtindustrie, wie auch der Verband der Ernährungswirtschaft e. V. (VdEW), haben wiederholt ausdrücklich erklärt, dass sie einen einheitlichen verbindlichen Mindestlohn für die Fleischwirtschaft in ganz Deutschland wollen, der auch für ausländische Arbeitnehmer Gültigkeit hat, so der Hauptgeschäftsführer des VdEW, Michael Andritzky.

Ein Weg zu diesem Mindestlohn ist ein Tarifvertrag mit der Gewerkschaft, der dann für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die von der Niedersächsischen Politik geforderte Selbstverpflichtung nur in Niedersachsen hat keine verbindliche Wirkung und ist nichts anderes als Wahlkampfgetöse, so Andritzky. Auch die Gewerkschaft NGG sprach sich gegen Selbstverpflichtungen aus und forderte einen Tarifvertrag. Die vom Niedersächsischen Wirtschaftsminister Lies behauptete angebliche Forderung der Schlachtunternehmen nach „verschiedenen“ Mindestlöhnen je nach Herkunft der Arbeitnehmer ist schlichtweg erfunden. Hier wurde ein Grund für den Abbruch der Gespräche gesucht, so Andritzky.

Dieses ist umso mehr zu bedauern, da die Gespräche anfangs konstruktiv und mit guten Ergebnissen für die ausländischen Arbeitnehmer geführt wurden. So wurde konkret über die Einrichtung von Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer gesprochen. Selbst über Finanzierungsmodelle wurde gesprochen. Ein solches Modell gibt es bereits auf freiwilliger Basis bei einem Schlachthof in Sögel. Auch über Wege, wie die Wohnbedingungen der ausländischen Arbeitnehmer zu verbessern sind, wurde konstruktiv gesprochen. Die gesamte Fleischwirtschaft, so Andritzky, ist jetzt aufgerufen, einen einheitlichen verbindlichen Weg für einen Mindestlohn schnellstmöglich zu finden.

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