Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

In einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ hat der Deutsche Bundestag während eines Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesversorgungsgesetz ein neues Gesetz verabschiedet, dass die Zahlung von Sozialbeiträgen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft sicherstellen soll.

Dieses Gesetz, so E. Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft in Hannover, konterkariert die großen Anstrengungen in der Fleischwirtschaft. So wird die veränderte Situation in der Fleischwirtschaft überhaupt nicht berücksichtigt. Durch den Tarifvertrag zum Mindestlohn der Fleischwirtschaft und die Selbstverpflichtung, Arbeitnehmer nur noch nach deutschem Arbeits- und Sozialrecht zu beschäftigen, haben sich die Verhältnisse gravierend und nachhaltig verändert. Nach Aussagen des Zolls, gibt es so gut wie keine Verstöße gegen den Mindestlohn. Durch die Umsetzung der Selbstverpflichtung zum 30.06.2016 ist die Praxis der Entsendung ganz überwiegend abgeschafft. Damit unterliegen die Arbeitnehmer deutschem Sozialversicherungsrecht. Damit hat die Branche erst selbst die Grundlage dafür geschaffen, dass überhaupt eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland besteht. Dass dies auch tatsächlich so praktiziert wird, belegen die Daten der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss (BGN) eindeutig. So sind in den letzten beiden Jahren über 12.000 ausländische Arbeitnehmer zusätzlich in der Deutschen Sozialversicherung angemeldet worden. Die veränderte Situation wird auch weitgehend von den Beratungsstellen „Arbeit und Leben“ und „Faire Mobilität“ bestätigt. Der Branche mit dem Gesetz zu unterstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, ist infam und grenzt an Verleumdung.
Insgesamt ist auch nur ein sehr geringer Teil der Fleischwirtschaft betroffen, da in weiten Teilen der Branche keine oder nur in sehr geringem Umfang Werkverträge eingesetzt werden. Die gesamte Branche wird aber diesen Regelungen zu Unrecht unterworfen. Offensichtlich wird hier Wahlkampf zu Lasten einer gesamten Branche betrieben.

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