Die Fleischwirtschaft darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Die Fleischwirtschaft darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Die Fleischwirtschaft darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Die Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft erfüllen täglich den an sie gestellten Versorgungsauftrag mit dem Grundnahrungsmittel Fleisch, auch in der herausfordernden und schwierigen Zeit, als der Handel große Fleischmengen von den Produzenten eingefordert hat, um der erhöhten Nachfrage durch Hamsterkäufe gerecht zu werden.

Diese Herausforderungen konnte die deutsche Fleischwirtschaft insbesondere wegen installierter und umgesetzter innerbetrieblicher Krisenschutzmaßnahmen meistern, mit dem klaren Ziel, die Produktion aufrechtzuerhalten und die Beschäftigten, unabhängig davon ob eigene oder fremde, zu schützen, sagt Theo Egbers, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses der deutschen Fleischwirtschaft[1].

Mit dem „Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft, Juli 2014“ sowie der „Standortoffensive deutscher Unternehmen der Fleischwirtschaft – Selbstverpflichtung der Unternehmen für attraktivere Arbeitsbedingungen vom 21.09.2015“ hat die deutsche Fleischwirtschaft einen wesentlichen Beitrag für die Verbessrung der Arbeitsbedingungen in Deutschland geleistet.

Die Betriebe der Fleischwirtschaft, die die Selbstverpflichtung unterschrieben haben, haben bereits im Jahr 2016 ihre Strukturen so umgestellt, dass sich alle bei ihnen Beschäftigten in einem „in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden“. Die Umstellung bedeutet eine bessere Absicherung vor Risiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie die Möglichkeit, Rentenansprüche aufzubauen, sagt Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft e.V..

Ungeachtet aller Herausforderungen, Schwierigkeiten und bereits umgesetzter Maßnahmen, wird die deutsche Fleischwirtschaft aktuell in einer inakzeptablen und unzumutbaren Weise unter Generalverdacht gestellt und politisch in Sippenhaft genommen.

Die Branche musste in den letzten Jahren immer wieder viel Kritik aushalten. Das, was wir jedoch derzeit erleben, schießt klar über das Ziel hinaus und hat mit der gebotenen Infektionsprävention nichts mehr zu tun. Offensichtlich sollen die politisch in der Vergangenheit nicht realisierbaren Maßnahmen nunmehr unter dem Deckmantel der Pandemie verwirklicht werden.

Wenn aktuell Ideen und Gesetzesvorhaben entwickelt werden, nach welchen „künftig das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft … nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein soll“, dann handelt es sich dabei um ein verfassungsrechtlich nicht tragfähiges Vorhaben, welches gezielt verwendet wird, um politische Ergebnisse zu erzielen. Eine ernste Krisensituation wird auf bedenkliche und verfassungswidrige Weise ausgenutzt, um eine offenbar missliebige Branche öffentlich an den Pranger zu stellen und in Misskredit zu bringen, so Egbers.

Das grundsätzliche In-Frage-Stellen des Werkvertragswesens durch Ausnutzen der Pandemie-Lage zur ad-hoc-Durchsetzung allgemeinpolitischer Forderungen ist hingegen nicht zielführend und aus epidemiologischer Sicht kurzfristig sogar besonders risikoreich. „Werden bestehende Strukturen grundsätzlich hektisch aufgebrochen, wird mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Die Menschen, unsere Beschäftigten, für die wir Verantwortung tragen, befinden sich in Strukturen, welche die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten explizit ermöglichen. Im Übrigen ist das Werkvertragswesen vielen Branchen immanent; einer grundsätzlichen Diskussion stehen wir offen gegenüber – wenn, dann aber für alle Branchen inklusive des öffentlichen Sektors“, sagt Theo Egbers.

Als Sozialpolitischer Ausschuss und Verband der Ernährungswirtschaft e.V. unterstützen wir nachweisbar das behördliche Handeln. Dass behördlich angeordnete Testreihen jetzt aber ausschließlich in den der Fleischbranche zuzurechnenden Gemeinschaftsunterkünften erfolgen, ergibt aus Sicht der Infektionsprävention keinen Sinn und ist nicht hinzunehmen. Die exakt gleiche Gefährdungssituation stellt sich in den Gemeinschaftsunterkünften anderer Wirtschaftszweige. Für die einseitige Fokussierung auf die Fleischwirtschaft gibt es keinen sachlichen Grund, sagt Alemić.

Hannover, 18.05.2020

PE 04-20

Verband der Ernährungswirtschaft e.V.

Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt

RA Vehid Alemić

Hauptgeschäftsführer

[1] Der VdEW e.V. betreut als Verband weite Teile der deutschen Fleischwirtschaft im sozialpolitischen Bereich und führt die Geschäfte des Sozialpolitischen Ausschusses der deutschen Fleischwirtschaft.

 

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