Die deutsche Fleischwirtschaft bietet einen Mindestlohn von 12,00 € einheitlich für Ost- und Westdeutschland

Die deutsche Fleischwirtschaft bietet einen Mindestlohn von 12,00 € einheitlich für Ost- und Westdeutschland

Die deutsche Fleischwirtschaft bietet einen Mindestlohn von 12,00 € einheitlich für Ost- und Westdeutschland

Die Arbeitgeber haben einen großen Schritt für den Mindestlohn in der deutschen Fleischwirtschaft gemacht, mit dem Angebot, den Mindestlohn in vier Stufen vom 01.07.2021 von 10,00 € auf 12,00 € Stundenlohn zum 01.07.2024 anzuheben. Damit würde der tarifliche Mindestlohn innerhalb der Laufzeit um 25 % zum gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 € steigen.

Für die Branche, mit ihren mehr als 100.000 Beschäftigten, ist der tarifliche Mindestlohn eine bedeutende Wegmarke, die große ökonomische Herausforderungen für die Betriebe mit sich bringt, so Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft e. V. In Teilen der Branche werden bisher Stundenlöhne auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,50 € bezahlt.

„Mit unserem Vorschlag zur Regelung eines neuen Mindestlohns für die deutsche Fleischwirtschaft haben die Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, die Entgelte über dem gesetzlichen Mindestlohn deutlich anzuheben und verbindlich für alle Unternehmen der Branche zu regeln“, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Theo Egbers. Die heute aktualisierte Forderung der Gewerkschaft NGG von rund 46 % Erhöhung zum gesetzlichen Mindestlohn ab dem 01.01.2022 innerhalb von 9 Monaten ist realitätsfern und führt zur Existenzgefährdung von vielen Betrieben der Fleischwirtschaft.

Die Gespräche werden am 29.03.2021 fortgesetzt.

 

Hannover, 16.03.2021

PE 1/2021

 

Verband der Ernährungswirtschaft e.V.

Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt

RA Vehid Alemić

Hauptgeschäftsführer

 

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