So darf der Gesetzgeber nicht mit der deutschen Fleischwirtschaft umgehen!

So darf der Gesetzgeber nicht mit der deutschen Fleischwirtschaft umgehen!

So darf der Gesetzgeber nicht mit der deutschen Fleischwirtschaft umgehen!

Ausgelöst durch Corona-Infektionen in vier Betrieben der deutschen Schlachtindustrie beschließt das Bundeskabinett in der heutigen Sitzung Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung für Betriebe der deutschen Fleischwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verbieten. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein.

Sachliche Gründe, die regelmäßig für ein entsprechendes Verbot erforderlich sind, nennt der Gesetzgeber nicht. Sämtliche arbeitsrechtliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken scheinen unbedeutend und werden beiseitegeschoben.

Wie jedoch ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung eine sinnvolle Infektionsprävention unterstützen soll, bleibt hochgradig fraglich. Wenn es dem so wäre, müsste dann nicht ein generelles und branchenübergreifendes Verbot das Mittel der Wahl sein? Zu beiden Fragen schweigt der Gesetzgeber.

Der Gesetzgeber teilt Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung offensichtlich in unterschiedliche Kategorien ein. Diejenigen in der Fleischwirtschaft sollen die „bösen“ sein, alle anderen die „guten“. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme in der Daseinsfürsorge im Kreis Heinsberg, aber auch in der Logistik, Bauwirtschaft und Automobilindustrie, erscheint es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die unternehmerische Betätigungsfreiheit einzig und alleine des Unternehmers der Fleischwirtschaft derart eingeschränkt werden soll. Das ist weder arbeitsrechtlich, noch verfassungsrechtlich und erst recht europarechtlich nicht zulässig.

Dem Sozialpolitischen Ausschuss der deutschen Fleischwirtschaft (SPA Fleisch) ist bewusst, dass offensichtlich nicht jeder Branchenteilnehmer seine Arbeitsbedingungen ordnungsgemäß angepasst hat. Es ist auch vollkommen inakzeptabel, dass sich Branchenteilnehmer wie Müller Fleisch GmbH der Regelungen der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Fleischwirtschaft rühmen, wissend, sie haben diese niemals unterschrieben und handeln auch nicht nach den Regelungen. Damit steigt die Gefahr, dass die ganze Fleischwirtschaft weiter in Mitleidenschaft gezogen wird, so Egbers, Vorsitzender des SPA Fleisch.

Der Gesetzgeber darf sich das nicht zu einfach machen und die Frage der Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorhaben auf die deutschen und europäischen Gerichte abwälzen. Dies insbesondere dann nicht, wenn die Bedenken so stark sind wie vorliegend, sagt Alemić, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft e.V.

Zahlreiche, in der Vergangenheit diskutierte und bereits umgesetzte Maßnahmen belegen, dass wesentliche Teilnehmer der Fleischwirtschaft für Verbesserungen immer offen sind. Der SPA Fleisch hat der Bundesregierung aktuell konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Arbeitsbedingungen der deutschen Fleischwirtschaft weitergehend verbessert werden können. Der SPA Fleisch bietet der Bundesregierung auch aktiv an, seine branchenspezifische Fachexpertise in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, so Alemić. Zur Wettbewerbsgleichheit und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland brauchen wir allerdings transparente und diskriminierungsfreie Regelungen, die den Betrieben und Beschäftigten der Fleischwirtschaft helfen und den Produktionsstandort Deutschland nicht gefährden.

Hannover, 20.05.2020

PE 05-20

Verband der Ernährungswirtschaft e.V.

Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt

RA Vehid Alemić

Hauptgeschäftsführer

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