Fleischwirtschaft für tariflichen Mindestlohn

Fleischwirtschaft für tariflichen Mindestlohn

Hannover, 30.08.2013 Die Fleischwirtschaft hat heute erklärt, dass sie mit der Gewerkschaft NGG einen Tarifvertrag für Mindestlöhne in Deutschland abschließen will. Dieser Tarifvertrag soll über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden und so verbindlich für alle Unternehmen der Fleischwirtschaft und der Geflügelfleischwirtschaft in Deutschland gelten. Umfasst würden davon auch alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Werkvertrages oder der Leiharbeit in deutschen Betrieben arbeiten.

Da sich die Fleischwirtschaft in verschiedene Branchen unterteilt, die u.a. vom Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und dem Bundesverband der Geflügelschlachtereien (BVG) vertreten werden, war es notwendig, einen intensiven internen Diskussions- und Abstimmungsprozess durchzuführen. In der bereits vor einigen Monaten vom VDF angestoßenen Diskussion gelang es schließlich heute, alle Branchen für einen Mindestlohntarifvertrag zu gewinnen. Tarifträger der Tarifgemeinschaft werden die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie sein, in denen bereits zahlreiche Unternehmen der Fleischwirtschaft Mitglied sind. Um die notwendige Repräsentanz eines Mindestlohntarifvertrages zu gewährleisten, haben sich viele Unternehmen bereit erklärt, zusätzlich eine Mitgliedschaft in diesen Verbänden zu erwerben.

Wie der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft, Michael Andritzky vom Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt e. V. aus Hannover, erklärte, sollen die Gespräche mit der Gewerkschaft NGG unverzüglich aufgenommen werden. Er hoffe, dass diese Verhandlungen sehr zügig zum Abschluss gebracht werden können. Nach Abschluss eines Tarifvertrages ist der neue Bundestag gefordert, die Branche unverzüglich in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, so dass die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages beantragt werden kann. Die Folge ist dann, dass der tarifliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft gilt, somit auch für diejenigen, die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt sind.

In der Fleischwirtschaft werden insgesamt über 80.000 Arbeitnehmer in Deutschland direkt erfasst. Hinzu kommen einige tausend Arbeitnehmer im Bereich der Werkverträge. Diese bilden nur einen geringen Teil der Gesamtbelegschaft. Schon heute, so Andritzky, werden fast 30.000 Arbeitnehmer der Branche durch Tarifverträge erfasst.

0 Kommentare

Antwort hinterlassen