Mindestlohn und Mindeststandards in der Fleischwirtschaft treten in Kraft

Mindestlohn und Mindeststandards in der Fleischwirtschaft treten in Kraft

Mindestlohn und Mindeststandards in der Fleischwirtschaft treten in Kraft

Am 1. August tritt endlich der Mindestlohn für die Deutsche Fleischwirtschaft in Kraft. Die notwendige Rechtsverordnung der Bundesregierung ist gestern im Bundeskabinett verabschiedet worden. Damit haben alle Unternehmen ab dem 1. August 2014 einen Mindestlohn von mindestens 7,75 € zu zahlen. Er steigt zum 1. Dezember 2014 auf 8,00 € und ab dem 1. Oktober 2015 auf 8,60 €.
Erfasst werden von dem Mindestlohn, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Michael Andritzky vom Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW), über 80.000 Arbeitnehmer der Fleischwirtschaft. Hierzu gehören Verarbeitungsbetriebe (Wurstwarenherstellung), Schlachthöfe und Geflügelschlachtereien. Das Fleischerhandwerk fällt hingegen nicht unter den Tarifvertrag. Zusätzlich werden einige tausend Arbeitnehmer von Dienstleistern erfasst, die in der Fleischwirtschaft eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um osteuropäische Arbeitnehmer. Ziel, so Andritzky, ist es vor allem, für diese Arbeitnehmer verlässliche und nachvollziehbare Löhne zu gewährleisten. Die Einhaltung der Löhne wird zukünftig durch den Zoll in den Betrieben kontrolliert werden.
Für die meisten Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft wird sich aber durch den Tarifvertrag nichts ändern, da für diese Arbeitnehmer ohnehin höhere Löhne und Tarifverträge gelten.

Zusätzlich hat die Fleischwirtschaft einen eigenen Verhaltenskodex verabschiedet. In diesem Kodex verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen, dass auch ihre Dienstleister Mindeststandards für Unterbringung und Transport zur Arbeitsstätte einzuhalten haben. Danach muss Wohnraum, der Mitarbeitern überlassen wird, bestimmten, fest definierten Standards entsprechen. Es darf nur eine angemessene Miete gemäß gültigem Mietspiegel verlangt werden. Auch dürfen den Mitarbeitern nur tatsächlich angefallene bzw. angemessene Transportkosten in Rechnung gestellt werden.
Mit tariflichem Mindestlohn und Verhaltenskodex werden erstmals einheitliche Standards für die Fleischwirtschaft gesetzt. Unliebsame Vorfälle der Vergangenheit werden daher der Vergangenheit angehören.

Hannover, 31.07.2014

 

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