UVN: Werkverträge und Mindestlohn

UVN: Werkverträge und Mindestlohn

P r e s s e M I T T E I L U N G
Hannover, 27. August 2013

UVN: Missbrauchsfälle nicht als billiges Mittel zur Durchsetzung eines allgemeinen Mindestlohns nutzen

Im Rahmen des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag „Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen“ nimmt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), wie folgt Stellung:

“Das BGB sieht seit 1900 Werk- und Dienstverträge als faire und bewährte Vertragsformen vor. Der internationalen Wettbewerb, die fortschreitende Globalisierung und das damit verbundene Anpassungserfordernis machen für die Wirtschaft ein arbeitsteiliges und spezialisiertes Zusammenarbeiten noch notwendiger. Werk- und Dienstvertragsarbeitnehmer sind wie jeder andere Beschäftigte vom Arbeitsrecht geschützt. Werden Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen für ihre Arbeitgeber tätig, gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht.

Die rechtsmissbräuchliche Umgehung von vertraglichen und gesetzlichen Standards durch die Scheinwahl von Vertragstypen, wie Werk- oder Dienstverträge, ist bereits nach geltendem Recht verboten. Liegt statt eines Werk- oder Dienstvertrages tatsächlich ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung vor oder ist der Vertragspartner tatsächlich als Arbeitnehmer einzustufen, sieht das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht schon heute eine große Anzahl von Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten vor, um etwaigen Missbrauch zu unterbinden. Die bestehende Rechtslage ist klar und eindeutig.

Neue gesetzliche Regelungen sind überflüssig und abzulehnen, da sie die Spezialisierung und Aufgabenteilung und damit die Grundlage für die industrielle Produktion in Deutschland gefährden. Schon heute hat der Betriebsrat im sogenannten Einsatzbetrieb weitgehende Informationsrechte für den Fall des Einsatzes von Personal aus anderen Unternehmen und kann im Einzelfall widersprechen. Eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist von der Systematik des deutschen Arbeitsrechts nicht gedeckt und greift tief in die verfassungsrechtlich gesicherte Entscheidungskompetenz der Unternehmen ein. Ob und mit welchem Aufwand ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung selbst produziert oder hinzugekauft wird, obliegt allein der Unternehmensentscheidung.

Im Fall der Fleischindustrie muss auf Bundesebene ein Branchentarifvertrag geschaffen werden, der auch ausländische Werkvertragsarbeitnehmer erfasst. Sonst werden wir das Problem nicht lösen. Mit dem Entsendegesetz ist es möglich, Tariflöhne auch auf solche Werkarbeitnehmer zu erstrecken. Doch kann dies bislang noch nicht angewendet werden. Neben einem Tarifvertrag ist ebenfalls die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz notwendig. Die Möglichkeit, dass sich die Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaft zügig auf einen solchen Tarifvertrag verständigen, ist mit Blick auf die aktuell geführten Gespräche zwischen allen Beteiligten sehr hoch. Wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu hören ist, will sich auch Frau Ministerin Dr. von der Leyen für die Aufnahme der Branche in das Gesetz einsetzen.“

Die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) sind die Dachorganisation für rund 70 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Niedersachsen sowie die Landesvertretung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI). Als Spitzenorganisation vertreten die UVN die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der in ihren Mitgliedsverbänden zusammengeschlossenen rund 85.000 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Dienstleistungen, Handwerk und Landwirtschaft gegenüber Parlament und Regierung, den politischen Parteien, Gewerkschaften und anderen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen.

 

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