Mindestlohn für Fleischwirtschaft kommt

Mindestlohn für Fleischwirtschaft kommt

Mindestlohn für Fleischwirtschaft kommt

Der Mindestlohn für die 80.000 Arbeitnehmer in der deutschen Fleischwirtschaft ist auf gutem Weg. Nachdem die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag endgültig unterschrieben haben, liegt es jetzt am Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu schaffen, erklärte E. Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft. Das Bundeskabinett hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt und dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Erst wenn die Branche auch im Arbeitnehmerentsendegesetz steht, so Andritzky, kann der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt werden. Hiermit ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Die Unternehmen, so Andritzky, sind aber aufgerufen, soweit sie es nicht bereits ohnehin getan haben, sich auf die neuen Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft vorzubereiten. Viele Unternehmen der Schlachtwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und der Verarbeitungsindustrie werden ihre Preisgestaltung überprüfen müssen, da die Einführung des Mindestlohnes auch mit höheren Kosten verbunden sein wird. Neben den zusätzlichen Kostenbelastungen werden auch neue Aufgaben in der Überwachung der Einhaltung der Mindestlöhne anfallen. Um die Unternehmen der Branche hierfür fit zu machen, werden die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten.

Nach dem Tarifergebnis beträgt der Stundenlohn einheitlich in Ost- und Westdeutschland ab dem 1.7.2014: 7,75 €, ab dem 1.12.2014: 8,- €, ab dem 1.10.2015: 8,60 € und ab dem 1.12.2016: 8,75 € je Stunde.

Hannover,  01.04.2014

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