Die Auswirkungen der Neuregelungen des AÜG und des BGB auf die Zeitarbeit und Werkverträge am 24.02.2017


Zum 1. April 2017 tritt die Novellierung des AÜG und des BGB in Kraft. Was wird sich ändern, wo wird es schwieriger, welche Handlungsoptionen bleiben möglich? Das wollen wir am 24. Februar 2017 unter anderem mit Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der Gewerkschaft NGG und Ihnen diskutieren.

Im Anhang finden Sie die Einladung nebst Veranstaltungsinformationen sowie einen Anmeldebogen nebst den Gebühreninformationen und einer Anfahrtsbeschreibung.

Die Einladung können Sie auch gerne an die Zeitarbeitsfirmen, mit welchen Sie zusammenarbeiten, weiterleiten. Diese sind selbstverständlich ebenfalls gerne eingeladen.

EINLADUNG ANMELDEBOGEN+GEBÜHRENINFORMATIONEN ONLINE-ANMELDUNG

 

 


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