Mindestlohn für die Fleischwirtschaft vereinbart

Mindestlohn für die Fleischwirtschaft vereinbart

Für die deutsche Fleischwirtschaft mit über 80.000 Beschäftigten wird es einen einheitlichen Mindestlohntarifvertrag geben. Dies erklärte heute Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft, E. Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft (VdEW).

Nach diesem Tarifergebniss beträgt der Stundenlohn einheitlich in Ost- und Westdeutschland ab dem 1.7.2014: 7,75 €, ab dem 1.12.2014: 8,- €, ab dem 1.10.2015: 8,60 € und ab dem 1.12.2016: 8,75 € je Stunde. Der Tarifvertrag endet am 31.12.2017. Es ist das gemeinsame Ziel der Tarifvertragsparteien, diesen Tarifvertrag über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemein verbindlich erklären zu lassen, so dass er dann für über 80.000 Beschäftigte in den Teilbranchen fleischverarbeitende Industrie, Schlachtbetriebe und Geflügel-Schlachtbetriebe gilt. Der Mindestlohn findet dann auch Anwendung für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt werden.

Mit diesem Tarifabschluss, so Andritzky, ist es einerseits gelungen insbesondere den Betrieben in Ostdeutschland mehr Zeit zu verschaffen, sich auf den Mindestlohn einzustellen. Andererseits soll der Mindestlohn, der von den Zollbehörden überprüfbar sein wird, verhindern, dass Werkvertragsunternehmen Dumpinglöhne an insbesondere osteuropäische Arbeitnehmer zahlen. Vorausgegangen waren schwierige Gespräche, nachdem die Verhandlungen im Dezember zu keinem Ergebnis geführt haben. Besonders bedanke er sich, so Andritzky, bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) für ihre Vermittlungsbemühungen in den letzten Tagen. Träger des Tarifvertrages sind die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie, die bundesweit diesen einheitlichen Tarifvertrag abschließen werden. Die Unternehmen der Fleischwirtschaft haben oder werden in diesen Arbeitgeberverbänden ihre Mitgliedschaft erwerben.

Hannover,  13.01.2014

0 Kommentare

Antwort hinterlassen