Fleischbranche sorgt für Integration

Fleischbranche sorgt für Integration

Fleischbranche sorgt für Integration

Wer in Deutschland arbeitet, soll hier integriert werden. Mit diesem Ziel haben führende Unternehmen der deutschen Fleischbranche heute mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel vereinbart, dass künftig alle Beschäftigungsverhältnisse mit deutschen Sozialversicherungen ausgestattet werden sollen.

Bisher arbeiten in der Branche auch viele osteuropäische EU-Bürger, die in ihrem Heimatland angestellt sind, die Arbeit jedoch zeitweise oder auch dauerhaft in Deutschland verrichten. Die Anstellung dieser Arbeitnehmer soll künftig in Deutschland erfolgen. Damit zahlen die hier Beschäftigten auch nicht mehr in die Sozialversicherungen ihrer Heimatländer ein, sondern entrichten ihre Beiträge in Deutschland.

Im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder bei Renteneintritt besteht dann der volle Anspruch aus dem deutschen Sozialsystem. Gleichzeitig gelten auch alle Vorteile des deutschen Arbeitsrechts. Damit verbessern die Unternehmen die Voraussetzungen für eine langfristige Integration der Arbeitnehmer. Zusätzlich wollen die Unternehmen vermehrt Integrationsmaßnahmen wie z.B. Sprachkurse anbieten und Ausbildungsplätze ausbauen.

Damit wird der bisher eingeschlagene Weg, ausländische Arbeitnehmer besser zu integrieren und die Arbeitsbedingungen an deutsche Standards anzupassen, konsequent weiter verfolgt. Der Mindestlohn der Fleischwirtschaft wurde bereits vor dem gesetzlichen Mindestlohn eingeführt und gilt unabhängig von der Anstellungsform und dem Anstellungsort für alle in Deutschland Beschäftigten. Ab 01. Oktober 2015 wird der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft über dem gesetzlichen liegen. Die von der Branche geschaffenen Standards werden eingehalten, wie durch breit angelegte Zollkontrollen bestätigt wurde.

Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr ein umfangreicher Verhaltenskodex eingeführt, bei dem sich die Branche zu Mindeststandards bei der Unterbringung ausländischer Beschäftigter verpflichtet hat. Die gewerkschaftlich orientierten Beratungsstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bestätigen, dass in diesem Bereich kaum noch Beschwerden zu verzeichnen sind.

Hannover, 21.09.2015

 

Für weitere Informationen steht Herr Andritzky, Hauptgeschäftsführer des VdEW zur Verfügung. Tel: 0511 6262946

Der Text der Erklärung ist beigefügt.

Selbstverplichtung Unternehmen Fleischwirtschaft

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