| Datum: | 1.4.2008 |
| Thema: | Ernährungsindustrie einig mit der BDA: Keine gesetzlichen Mindestlöhne |
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Sperrfrist: Dienstag, 1.4.2008, 13.00 Uhr
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Reinhard Göhner, sowie der Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen, Sachsen Anhalt (VdEW) haben sich auf der Jahrestagung in Bremen deutlich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen ausgesprochen. Die Umsetzung der vorgelegten Gesetzentwürfe wäre die Ermächtigung zu einem flächendeckenden staatlichen Lohndiktat, mit dem sogar mehrheitlich in einer Branche angewendete Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden könnten, so Göhner. Dies käme der Ermächtigung zur Abschaffung der Tarifautonomie gleich. Das Beispiel des bestehenden „Mindestlohns“ für Briefdienstleister zeigt deutlich wie ein dominierendes Unternehmen gesetzliche Möglichkeiten missbrauchen kann, um Konkurrenz auszuschalten und Wettbewerb zu verhindern. Das vernichtet und verhindert Arbeitsplätze bei den Wettbewerbern und treibt auch für die Kunden die Preise in die Höhe. Der Vorsitzende des Verbandes der Ernährungswirtschaft, Harald Dethlefsen, Personaldirektor der BakeMark Deutschland GmbH, ergänzte, dass jede staatliche Lohnfestsetzung die Tarifpartner schwächt. Gesetzlich verordnete Mindestlöhne reduzieren die Bereitschaft, sich in Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften zu organisieren. Der Blick über die Grenze beweist: In Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen besteht eine deutlich geringere Tarifbindung als in Deutschland. In der Ernährungsindustrie, für die der VdEW die Tarifverträge abschließt, gibt es bisher eine hohe Tarifbindung. Die Gewerkschaften gefährden mit ihrer Politik die guten tarifpolitischen Verhältnisse in diesem Wirtschaftszweig. Der Hauptgeschäftsführer des VdEW, E. Michael Andritzky, machte deutlich, dass eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn tatsächlich eine Entsendeproblematik hinsichtlich ausländischer Arbeitnehmer vorliegt, die in Deutschland arbeiten. Unter der Bedingung, dass Tarifverträge gelten, die zuvor nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurden, könne er sich z. B. für die Fleischwirtschaft eine solche Erstreckung vorstellen. Der Verband arbeite aktiv daran mit, für die Fleischwirtschaft solche Tarifstrukturen zu erreichen.
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